Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht beinhaltet im Wesentlichen das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungs-widrigkeitenrecht und das Schadensersatzrecht.
Wir regulieren Verkehrsunfallschäden, kümmern uns um das Erstellen von Sachver-ständigengutachten, ermitteln die gegnerische Haftpflichtversicherung und machen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zunächst außergerichtlich und, wenn nötig, im Zivilprozess geltend.
Darüber hinaus vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in Bußgeld- und Strafverfahren sowie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Seit 2006 ist Frau Rechtsanwältin Lutz zusätzlich Fachanwältin für Verkehrsrecht.